Türchen 6

Fröhlich sein, Gutes tun, und die Spatzen pfeifen lassen!

Don Boscos Leitsatz in einer Erzählung aus seinem Leben

Giovanni wollte lernen, um Priester zu werden. Da er ein guter Schüler war, brauchte er kein Schulgeld zu bezahlen. Was er aber zum Leben brauchte, musste er sich zum größten Teil selbst verdienen.

Seine Professoren liehen ihm Bücher. Giovanni las und las, Nächte lang, die berühmten Geschichten und Gedichte der lateinischen und italienischen Schriftsteller. Giovanni las auch alte christliche Werke. Ein Satz vom heiligen Augustinus gefiel ihm besonders gut: „Willst du wachsen und in den Augen Gottes groß werden, so fange mit den kleinen Dingen an.“ Und sein Leben lang merkte Giovanni sich, was er beim italienischen Dichter Dante gelesen hatte: „Das Böse vorübergehen lassen. Vergnügt und gut sein und die Spatzen pfeifen lassen!“

Gutes tun, das geht am leichtesten in Gesellschaft, erkannte Giovanni. An der Brücke außerhalb der Stadt sammelte er Mitschüler um sich und unterhielt sie mit Geschichten und Kunststücken. Und dann hatte er eine Idee: Mit seinen besten Freunden gründete er den „Bund der Fröhlichen“. Die Mitschüler versprachen, ihre Pflichten als Schüler und Christen genau zu erfüllen und im Übrigen alles zu tun, damit die Welt und die Gesellschaft fröhlicher würden.

„Und wenn uns die anderen auslachen?“, fragte Antonio, einer der Freunde. Giovanni lachte. Er zeigte zu den Sträuchern hinüber. „Hörst du die Spatzen? Wie sie lärmen und tschilpen?“

„Ja. Und?“

„Stört dich, dass sie so laut pfeifen?“

„Die Spatzen? Nein, wieso denn?!“

„Willst du ihnen nicht das Pfeifen verbieten?“

„Aber Giovanni!“

„Siehst du! Also sei fröhlich, tu Gutes und lass die Spatzen pfeifen!“

Das war ein wunderbarer Vorsatz: die Spötter spotten lassen, die Murrenden murren lassen, auf die Schlimmen nicht hören, die Schimpfenden schimpfen lassen, so wie man eben die Spatzen pfeifen lässt. Aber das durchhalten im Alltag war nicht leicht. Mühsam überhörte Giovanni die Sticheleien der Schulkameraden. „Hilfe, die Engel kommen!“ – „Oh Gott, die sind ja zu feig, mit uns Obst klauen zu gehen!“

Türchen 5

Glühweingewürz

Zutaten für ein Vorratsglas à 50 ml:

  • 2 kleine Zimtsangen
  • 3-4 Sternanis
  • Orangen- und Zitronenschale (von je 1 unbehandelten Frucht)
  • 1 EL Nelken

Zubereitung:

  1. Orange und Zitrone heiß waschen, trockenreiben und Schale mit einem Zestenreißer in dünne Streifen abschälen
  2. Auf einem mit Backpapier ausgelegtem Backblech flach ausbreiten und im vorgeheizten Backofen (E-Herd: 100°C/Umluft: 75°C/Gas: ungeeignet) ca. 2 Stunden trocknen. Zwischendurch wenden.
  3. Zimt in kleine Stücke brechen und mit Nelken, Orangen-, Zitronenschale und Sternanis in ein fest verschließbares Glas füllen.
  4. Haltbarkeit: Gut verschlossen, trocken gelagert und an einem lichtgeschützten Ort aufbewahrt bis zu 4 Monate haltbar.

Tipps:

  • Die Gewürzmischung kann je nach Belieben mit weiteren Zutaten, wie Kardamom, Vanille, Muskat, Piment oder getrocknetem Ingwer erweitert werden.
  • Wenn man frische Früchte verwendet, darauf achten, dass diese gut durchgetrocknet sind.

Türchen 4

Kleine Stadt am Sonntagmorgen

 

Das Wetter ist recht gut geraten.

Der Kirchturm träumt vom lieben Gott.

Die Stadt riecht ganz und gar nach Braten

Und auch ein bißchen nach Kompott.

 

Am Sonntag darf man lange schlafen.

Die Gassen sind so gut wie leer.

Zwei alte Tanten, die sich trafen,

bestreiten rüstig den Verkehr.

 

Sie führen wieder mal die alten

Gespräche, denn das hält gesund.

Die Fenster gähnen sanft und halten

Sich die Gardinen vor den Mund.

 

Der neue Herr Provisor lauert

Auf sein gestärktes Oberhemd.

Er flucht, weil es so lange dauert.

Man merkt daran: Er ist hier fremd.

 

Er will den Gottesdienst besuchen,

denn das erheischt die Tradition.

Die Stadt ist klein. Man soll nicht fluchen,

Pauline bringt das Hemd ja schon!

 

Die Stunden machen kleine Schritte

und heben ihre Füße kaum.

Die Langeweile macht Visite.

Die Tanten flüstern über Dritte.

Und drüben, auf des Marktes Mitte,

schnarcht leise der Kastanienbaum.

 

von Erich Kästner

Türchen 3

Vanillekipferl-Likör

Zutaten für 3 Flaschen (à ca. 250 ml):

  • 2  Vanilleschoten (alternativ 2 TL Bourbon Vanille-Paste)
  • 150 g  gemahlene Mandeln ohne Haut
  • 200 g  Schlagsahne
  • 200 g  Milch
  • 120 g  Zucker
  • 1 Prise  Salz
  • 200 ml  Wodka

Zubereitung (20 Minuten und 30 Minuten Wartezeit):

  1. Vanilleschoten halbieren und das Mark mit dem Messerrücken herauskratzen. Einen Topf erhitzen, Mandeln unter Wenden darin leicht rösten. Sahne, Milch, Zucker, Salz und Vanillemark samt Schote hinzufügen. Aufkochen und ca. 3 Minuten unter rühren leicht köcheln lassen.
  2. Mandel-Milch-Mix von der Kochstelle nehmen, Vanilleschoten entfernen und alles gründlich pürieren. Ca. 30 Minuten ziehen lassen. Ein Sieb mit einem sauberen Geschirrtuch auslegen, auf einen weiteren Topf setzen und den Mandel-Milch-Mix darin abseihen.
  3. Den Vanillekipferl-Likör noch einmal aufkochen, vom Herd ziehen und Wodka einrühren. In saubere, kochend heiß ausgespülte Flaschen füllen und gut verschließen. Für den passenden Schneeflöckchen-Rand Wasser auf eine Untertasse geben, Glasrand erst ins Wasser, dann in Kokosraspel tauchen und den Likör darin servieren.
  4. Haltbarkeit: Gut gekühlt ist der Vanillekipferl-Likör 3-4 Wochen haltbar.

Türchen 2

Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel

Duschhilfen und Pflegebetten kann die Pflegekraft für Sie bei der Pflegekasse beantragen nach § 40 Absatz 6 SGB XI.

Seit diesem Jahr dürfen Pflegekräften ihren pflegebedürftigen Klienten bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen, die diese bei ihrer Krankenkasse für Sie beantragen. Eine Verordnung vom Arzt ist nicht erforderlich. Dazu zählen Produkte wie Duschhilfen, Toilettenstühle, Pflegebetten oder Lagerungsrollen.

Grundsätzlich gilt, dass die Hilfs- und Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen müssen oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Türchen 1

Glück oder Unglück

Einer Bäuerin lief eines Tages ihr Pferd davon und kam nicht mehr zurück. Da hatten die Nachbarn Mitleid mit ihr und sagten: „Du Ärmste! Dein Pferd ist weggelaufen, welch ein Unglück!“ Die antwortete: „Wer weiß, ob es ein Unglück ist?“

Nach einigen Tagen kehrte das Pferd zurück und brachte ein Wildpferd mit. Da riefen die Nachbarn: „Erst läuft dir das Pferd davon und dann bringt es noch ein zweites mit! Was hast du für ein Glück!“ Die Bäuerin schüttelte den Kopf: „Wer weiß, ob es ein Glück ist?“

Das Wildpferd wurde von ihrem ältesten Sohn eingeritten, dabei stürzte er und brach sich das Bein. Die Nachbarn eilten herbei und riefen: „Welch ein Unglück!“ Die Bäuerin wiegte wieder nur den Kopf und sagte: „Wer will wissen, ob das ein Unglück ist?! Kurz darauf kamen die Soldaten des Königs ins Dorf und zogen alle jungen Männer für den Kriegsdienst ein. Den ältesten Sohn der Bäuerin ließen sie zurück – mit seinem gebrochenen Bein. Da riefen die Nachbarn: „Was für ein Glück! Dein Sohn wurde nicht eingezogen!“ Die Bäuerin aber antwortete: „Wer sagt denn, dass das ein Glück ist?“

von Christian Morgenstern

PDL-Wechsel in Herbrechtingen

Mitte November gab es einen Pflegedienstleitungswechsel in der Station in Herbrechtingen. Frau Nicole Stegmaier hat nach 5-jähriger Tätigkeit als Pflegedienstleiterin dort aus persönlichen Gründen in die Station nach Heidenheim gewechselt.

Als neue Pflegedienstleitung hat Frau Melanie Ciupke ihre Dienste in der Station aufgenommen, sie war lange Jahre in Heidenheim als Pflegedienstleitung eingesetzt und wollte sich nun etwas verändern und suchte eine neue Herausforderung.

Bild zeigt von links nach rechts: Herr Müller, Frau Ciupke, Frau Stegmaier

Herr Martin Müller Stadtrat und Ausschussvorsitzender von Herbrechtingen bedankte sich bei Frau Stegmaier ganz herzlich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit einem kleinen Blumenstrauß. Frau Ciupke erhielt ebenfalls einen Blumengruß zur Begrüßung als neue Pflegedienstleitung und wurde mit guten Wünschen zum Neuanfang Willkommen geheißen.

 

Erneute Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen

Erneute Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen bis 30. April 2023

  1. Entlastungsbetrag:

Der Entlastungsbetrag (125,00 Euro monatlich) kann von Versicherten mit Pflegegrad 1 bei Corona-bedingten Versorgungsengpässen abweichend auch für nichtanerkannte Dienste genutzt werden, z.B. für Nachbarn/Bekannte. Wichtig: Die abweichende Verwendung ist vorher bei der Pflegekasse zu beantragen.

  1. Pflegesachleistungen:

Wenn die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst aufgrund eines Corona-Engpasses nicht sichergestellt werden kann, kann die Versorgung auch durch andere Leistungserbringer (z. B. Nachbarschaftshelfer oder Betreuungsdienste) erfolgen. Die Pflegekassen können dann, nach ihrem Ermessen, Kostenerstattungen in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeiträge für bis zu drei Monate gewähren. Wichtig: Vorher muss die anderweitige Verwendung bei der Pflegekasse beantragt werden.

  1. Recht auf kurzzeitige Freistellung für nahe Angehörige mit Pflegeunterstützungsgeld wurde auf bis zu 20 Arbeitstage erhöht (anstelle von regulär 10 Arbeitstagen). Wenn ein/e Angehörige/r schon einmal den Anspruch auf kurzzeitige Freistellung genutzt hat, werden die bereits freigenommenen Arbeitstage von den 20 Tagen abgezogen. Ziel ist es, die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen sicherzustellen oder zu organisieren. Weil sich die Pflegesituation im Zuge der Corona-Pandemie verändert haben kann, gilt diese Regelung unabhängig davon, ob ein plötzlicher Pflegefall eintritt. Man kann sich die Arbeitsverhinderung auch aufteilen. Beispielsweise können sich zwei Geschwister jeweils 10 Tage frei nehmen. Die Pflegekassen zahlen auf Antrag für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld. Dies ist ein einmaliger Anspruch.

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