Türchen 2

Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel

Duschhilfen und Pflegebetten kann die Pflegekraft für Sie bei der Pflegekasse beantragen nach § 40 Absatz 6 SGB XI.

Seit diesem Jahr dürfen Pflegekräften ihren pflegebedürftigen Klienten bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen, die diese bei ihrer Krankenkasse für Sie beantragen. Eine Verordnung vom Arzt ist nicht erforderlich. Dazu zählen Produkte wie Duschhilfen, Toilettenstühle, Pflegebetten oder Lagerungsrollen.

Grundsätzlich gilt, dass die Hilfs- und Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen müssen oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

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