Hilfsmittel erleichtern den Alltag in der Pflege

Menschen mit eingeschränkter Kraft oder Bewegungsfähigkeit können oft schon durch den Einsatz kleiner Hilfsmittel auf fremde Hilfe verzichten. So erleichtert ein breit gefächertes Spektrum von Hilfsmitteln – vom Spezialbesteck über den Strumpfanzieher bis hin zu Greifhilfen – die Bewältigung des häuslichen Alltags, sei es im Bad, im Haushalt, bei der Körperpflege oder bei der Zubereitung der Mahlzeiten.

Hilfsmittel gibt es im Fachhandel und bei Bedarf auch auf Rezept

Produkte, die den Alltag erleichtern sind im Fachhandel, also in Sanitätshäusern, aber auch in Supermärkten, Baumärkten oder bei Discountern zu finden. Wenn der Arzt feststellt, dass besondere Hilfsmittel nötig sind, kann er eine Verordnung ausstellen. Hilfsmittel, die es „auf Rezept“ geben kann, sind beispielsweise Duschstühle, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe, Aufstehhilfen oder Gehhilfen.

Auch pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und technischen Hilfen wie Pflegebett oder Hausnotruf, wenn diese die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Voraussetzung, dass solche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, ist das Vorliegen eines Pflegegrades und entsprechende Einschränkungen.

Wer Pflege benötigt hat Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss

Zusätzlich haben Menschen ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Anspruch in Höhe von 40 Euro für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Betteinlagen. Bei Inkontinenz können Inkontinenzartikel wie Einlagen oder Höschenwindeln ebenfalls über ein Rezept vom Hausarzt verordnet werden. Die Kranken- bzw. Pflegekasse informiert darüber, welcher Anbieter oder Vertragspartner der Kasse das jeweilige geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann.

 

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