Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungsbefreiung

Für verordnete Medikamente und Behandlungen, für Hilfsmittel, Inkontinenzversorgung oder einen Krankenhausaufenthalt müssen meist gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Innerhalb eines Kalenderjahres müssen 2 Prozent des zu berücksichtigen Familieneinkommens an Zuzahlungen geleistet werden, für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, können Versicherte Originalquittungen und Kopien der Einkommensnachweise zusammen mit einem Antrag (erhältlich bei Ihrer Krankenkasse) einreichen.

Alternativ können Sie bei einigen Krankenkassen den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze im Voraus einzahlen. Die Krankenkasse befreit Sie dann sofort von weiteren Zuzahlungen. Dadurch ersparen Sie sich das Sammeln der Belege. Sollten die Zuzahlungen in dem Jahr dann doch geringer ausfallen, kann der gezahlte Betrag jedoch nicht zurückerstattet werden.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.

Sonstige Regelungen:

Anträge können auch rückwirkend gestellt werden, bei manchen Kassen sogar bis zu 4 Jahren. Zu viel gezahlte Leistungen werden zurückerstattet.

 

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Erste Etappe zum ausgebildeten Pflegeexperten mit „Sehr gut“ geschafft

Voller Stolz könne er auf seine Prüfungsergebnisse blicken, sagte die Geschäftsführerin Bärbel Gekeler und gratulierte dem frisch gebackenen Pflegehelfer Michael Fajt zu seinem hervorragenden Examen.

Der Auszubildende, der den theoretischen Teil seiner Ausbildung zum Altenpfleger bei der DAA in Aalen absolviert, erhielt für seine sehr guten Leistungen von der Geschäftsführerin der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land eine kleine Anerkennung.

„Ich freue mich auf die weitere praktische Ausbildung in der Station in Steinheim, hier fühle ich mich sehr gut begleitet und bestens vorbereitet von meinem Praxisanleiter Jens Speier“ sagt Herr Fajt.

Das gesamte Team freut sich mit Herrn Fajt und darauf, dass er bald als examinierte Pflegefachkraft fest im Team mitarbeiten kann!

Abendgedanken im Brenzpark

Zum Thema Ora et labora – bete und arbeite hat die Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land am vergangenen Sontag 11. Juli 2021 wieder an den Abendgedanken im Heidenheimer Brenzpark teilgenommen.

Frau Gekeler und ihre Mitarbeiter haben sich in diesem Jahr auf die Spuren des Heiligen Benedikt von Nursia begeben und sich dem Thema Ora et labora gewidmet.

Aufgrund des Gedenktages des Heiligen Benedikts am 11. Juli haben sich die Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation darüber Gedanken gemacht, wer war dieser Benediktiner? Wie kam er zu seinen Regeln, die bis heute den Orden prägen und nach wie vor Gültigkeit haben? Wo greift denn Ora et labora – Beten und Arbeiten in unserem heutigen Arbeitsleben? und wie hat Jesus es gehalten mit Beten und Arbeiten?

Abwechselnd haben die Mitarbeiter der Sozialstation über diese Fragen zu Ora et loabora Beiträge vorgetragen und verschiedene Lieder zusammen mit den Gästen gesungen.

Es war ein sehr schöner und sonniger Kirchgarten und das Team der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land dankt Frau Eber und dem Team des Kirchgartens ganz herzlich, die eine Teilnahme auch in diesem Jahr trotz Corona wieder möglich gemacht haben, sowie bei Frau Bernhard für die engagierte Vorbereitung.