Herzlichen Glückwunsch an unsere Mitarbeiterin Isabell Löbel!

Stolz und mit großer Freude möchten wir heute eine besondere Leistung unserer geschätzten Mitarbeiterin Isabell Löbel hervorheben! Nach zwei intensiven Jahren der engagierten Weiterbildung hat sie mit Bravour ihre Prüfung als „staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit ” an der „Fachschule für Weiterbildung in der Pflege“ in Heidenheim erfolgreich abgeschlossen.

 

In ihrer derzeitigen Position als stellvertretende Pflegedienstleitung für unseren Standort in Steinheim hat Frau Löbel bereits einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität und zur Förderung eines harmonischen Arbeitsumfelds geleistet. Mit ihrem neu gewonnenen Wissen und ihrer Expertise wird sie zweifellos weiterhin eine Schlüsselrolle bei der effizienten Führung und Organisation einnehmen.

Die erfolgreiche Absolvierung dieser Weiterbildung ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für Frau Löbel, sondern auch eine besondere Freude für die Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land, die großen Wert auf die kontinuierliche Weiterbildung und berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter legt.

Wir gratulieren Frau Löbel herzlich zu diesem wichtigen Meilenstein in ihrer beruflichen Laufbahn und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!

 

Abendgedanken im Brenzpark

Schöne Begegnungen beim Kirchgarten

Am Sonntag, den 02. Juli 2023 versammelten sich wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher im malerischen Brenzpark, um an dem diesmal von der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land organisierten Kirchgarten teilzunehmen. Unter dem strahlenden Sonnenschein fand das fröhliche Ereignis statt, das die Herzen der Anwesenden mit Musik und Freude füllte.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land hatten sich für den diesjährigen Kirchgarten ein ganz besonderes Motto ausgesucht: “Du bist ein Gott, der mich sieht.” Dieser ausdrucksstarke Leitspruch begleitete die Veranstaltung und verlieh ihr eine tiefere Bedeutung. Gemeinsam wurde im Freien gesungen und gelacht, als die Gäste in großer Zahl zusammenkamen. Der Brenzpark bot die perfekte Kulisse für diesen harmonischen Abend, der das Gemeinschaftsgefühl stärkte und die Freude an der Musik hervorhob.

Die Lieder, die ausgewählt wurden, spiegelten das Motto wider und erzählten von der Wichtigkeit, sich gesehen und wertgeschätzt zu fühlen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sangen aus vollem Herzen mit und wurden von der Musik vereint. Es war eine wahrhaft berührende Erfahrung, gemeinsam diese Melodien zu teilen und sich auf diese Weise zu verbinden. Die Kombination aus inspirierendem Motto, schöner Musik und der warmen Atmosphäre der Veranstaltung ließ die Besucherinnen und Besucher mit einem Lächeln auf den Lippen nach Hause gehen.

Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land für diese einzigartige Gelegenheit, gemeinsam zu feiern und uns als Teil einer liebevollen Gemeinschaft zu fühlen.

 

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Bei Fragen und für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei uns.

Zwei glückliche Finisher

Letzten Sonntag nahmen Frau Gekeler und Frau Mozina am 19. Heidenheimer Stadtlauf teil.

 

Nach einem kurzen Gottesdienst vor der Pauluskirche begaben sie sich bei hitzigen Temperaturen, aber mit kühlem Kopf auf die 10 km-Strecke. Dank guter Krafteinteilung und einer sagenhaften Unterstützung von Mitarbeiterinnen am Streckenrand kamen sie glücklich und stolz ins Ziel.

Kaum war ausgeschnauft, wurden Pläne für das nächste Jahr geschmiedet.

 

PDL-Wechsel in Steinheim

Hiermit möchten wir Ihnen eine besondere Veränderung in unserer Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land mitteilen. Zum 31. Mai 2023 ist Frau Dorothee Erdlen, die Pflegedienstleitung der Station Steinheim, in die passive Phase der Altersteilzeit gegangen. Frau Erdlen hat seit dem Übergang der Sozialstation der Bürgerlichen Gemeinde Steinheim auf die Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land im Jahr 2001 als Krankenschwester und stellvertretende Pflegedienstleitung gearbeitet. Seit dem 01.11.2021 hat sie die Funktion der Pflegedienstleiterin für den Bereich Steinheim übernommen und in all ihren Jahren hat sie mit großem Engagement und Herzblut für unsere Klientinnen und Klienten gesorgt. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Frau Erdlen für ihre jahrelange hervorragende Arbeit bedanken und ihr für ihren neuen Lebensabschnitt Gottes Segen und alles Gute wünschen!

 

Bild zeigt: Frau Dorothee Erdlen

 

Die neue Leitung der Sozialstation Steinheim hat ab dem 01. Juni 2023 Herrn Christian Fehrle übernommen. Herr Fehrle ist seit dem Jahr 2017 als Krankenpfleger bei uns beschäftigt und hat sich in dieser Zeit als Teamleitung in der Station Heidenheim bewährt. Wir sind sehr glücklich, dass wir Herrn Fehrle für diese wichtige Position gewinnen konnten.

Herrn Fehrle wird in seiner neuen Tätigkeit von Frau Isabell Löbel vertreten, die derzeit noch die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit beendet. Frau Löbel ist bereits seit dem Jahr 2012 als Altenpflegerin in unserer Ökumenischen Sozialstation tätig und hat sich in all den Jahren als zuverlässige und einfühlsame Mitarbeiterin bewährt. Wir sind sicher, dass sie ihre neue Rolle mit viel Elan und Freude ausfüllen wird.

Bild zeigt von links nach rechts: Frau Isabell Löbel und Herr Christian Fehrle

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die täglich mit großem Engagement und Herzblut für unsere Klientinnen und Klienten da sind. Wir sind stolz auf unser Team und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit. Wird der Betrag nicht monatlich abgerufen, wird er bei der Pflegekasse angespart und kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die angesparten Entlastungsleistungen von 2022 können noch bis zum 30. Juni 2023 genutzt werden. Danach verfallen sie.

Erstattet werden könnte der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege; Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes zur Betreuung und Entlastung sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Nachbarschaftshilfen oder haushaltsnahe Dienstleister. Beispiele für die Verwendung sind stundenweise Betreuung zuhause, Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt, hauswirtschaftliche Hilfen sowie nur bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege (zum Beispiel Hilfe beim Duschen).

Die Original-Rechnungen unseres Pflegedienstes müssen dann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

 

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!

 Wir beraten Sie gerne!

Die Begutachtung – wenn der medizinische Dienst ins Haus kommt

Sobald jemand regelmäßig über einen längeren Zeitraum Hilfe im Alltag benötigt, sollte bei der zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD) mit der Begutachtung. Bei der Begutachtung sollte ein (pflegender) Angehöriger anwesend sein, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen.

Überprüft wird der Grad der Selbständigkeit. Relevant für die Pflegebedürftigkeit sind die Dinge des täglichen Lebens, in denen Hilfe von anderen Menschen notwendig ist. Wichtig ist es, alle Erkrankungen und Beeinträchtigungen zu benennen. Allein Hilfe im Haushalt zu benötigen, reicht allerdings nicht, um einen Pflegegrad zu bekommen.

Bei der Beschreibung des Alltags sollte unbedingt auch auf Kleinigkeiten geachtet werden. Auch Vor- und Nachbereitungen sind von Bedeutung (z. B. Bereitlegen von Utensilien zum Waschen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen während des Duschens / Badens, Kamm oder Rasierapparat säubern, Aufforderungen zum Trinken oder zur Medikamenteneinnahme).

Falls vorhanden, sollten ärztliche Berichte und/oder schriftliche Diagnosen bereitgelegt werden. Auch der aktuelle Medikamentenplan ist wichtig. Falls bereits ein Pflegedienst zur Unterstützung kommt, sollte auch die Pflegedokumentation bereitgelegt werden.

Die meisten älteren Menschen möchten keine Umstände machen. Das führt manchmal dazu, dass der/die Betroffene angibt, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können. Aus Scham wird der Eindruck erweckt, dass eigentlich keine Hilfe benötigt wird. Darüber sollten die Beteiligten im Vorfeld sprechen oder sich beraten lassen. Fehlende Informationen und eine schlechte Vorbereitung auf den Begutachtungsbesuch können zu einer falschen Einstufung führen.

Wenn jemand mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.

 

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wir beraten Sie gerne!

Wann ist man pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung?

Laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) gelten alle Personen als pflegebedürftig, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen von anderen Menschen benötigen.
Wenn dies zutrifft, kann bei der zuständigen Krankenkasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf eine Pflegeeinstufung und damit auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Nach bestimmten Kriterien wird geprüft, wie hoch die Pflegebedürftigkeit ist. Das kann Menschen jeden Alters betreffen, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Folgende Kriterien werden betrachtet:
– Mobilität, wie z. B. selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, Gehen, Stehen und Treppensteigen
– Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen, wie z. B. örtliche und zeitliche Orientierung, Erkennen von Personen, Beteiligen an einem Gespräch, psychische Probleme
– Selbstversorgung (Körperpflege), wie z. B. Waschen oder Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden, Ernährung
– Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
– Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche

Je nach Unterstützungsbedarf ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Leistungen Versicherten zustehen, erfahren sie in einer individuellen Pflegeberatung bei uns in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land.

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Wir beraten Sie gerne!

Der Weg zu einem Pflegegrad

Ob es eine chronische Erkrankung ist, ein Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder eine beginnende Demenzerkrankung: Pflegebedürftig kann jede/r werden. Weil die meisten Menschen zu Hause gepflegt werden möchten, gibt es für Betroffene und pflegende Angehörige organisatorisch einiges zu tun.

Die ersten Schritte:

  1. Antrag stellen

Um einen Pflegegrad und damit finanzielle Zuschüsse im Rahmen der Pflegeversicherung zu bekommen, muss bei der Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag gestellt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD) mit einem Gutachten, die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen Pflegegrad zu empfehlen. Die Einstufung wird auf Grundlage des Gutachtens vorgenommen.

  1. MD-Besuch vorbereiten

Auf die Pflegebegutachtung des MD sollte man sich vorbereiten. Es ist ratsam, sich vor dem Termin Notizen zu machen, in welchen Bereichen des täglichen Lebens die Hilfe einer anderen Person benötigt wird.

  1. Entscheidung über Pflege zu Hausen oder im Heim

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, ob die Pflege zu Hause stattfinden soll oder in einem Pflegeheim. Bei der Pflege zu Hause durch Angehörige, können diese ergänzend auf verschiedene Hilfen zurückgreifen (z.B. ambulante Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen, Betreuungsdienste oder Tagespflegeeinrichtungen).

  1. Pflegekurs besuchen

Soll die Pflege zu Hause stattfinden, können pflegende Angehörige einen Pflegekurs in Anspruch nehmen. Solche Kurse werden von ambulanten Pflegediensten individuell in der eigenen Häuslichkeit angeboten oder bei vielen Pflegekassen zusätzlich online. Die Kosten werden übernommen.

  1. Beratung

Um gut auf die Begutachtung vorbereitet zu sein, sollte man sich im Vorfeld beraten lassen. Dabei bekommt man auch einen ersten Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und verschiedene Versorgungsmöglichkeiten vermittelt.

 

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Wir beraten Sie gerne!

Die Tagespflege

In einer Tagespflege können Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können, den Tag in Gemeinschaft verbringen. Sie werden morgens abgeholt und am Abend wieder nach Hause gebracht. So wird ihnen ermöglicht, weiter in ihrer eigenen Wohnung und ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu leben. Zusätzlich werden die Angehörigen für eine gewisse Zeit entlastet.

Eine Tagespflege verbessert die Lebensqualität, besonders älterer, alleinlebender, pflegebedürftiger Menschen. Sie fördert und aktiviert die praktischen Fähigkeiten und bietet Abwechslung, Geselligkeit und soziale Kontakte. Durch Tagesstrukturierung, aktivierende Pflege, Beschäftigung und Betreuung soll dem geistigen und körperlichen Abbau vorgebeugt werden. Sie stellt eine wichtige Ergänzung zur Pflege zu Hause dar. Einige Tagesgäste nehmen das Angebot nur einen Tag in der Woche in Anspruch, andere kommen mehrmals wöchentlich oder täglich (in der Regel von Montag bis Freitag).

Abhängig vom Pflegegrad erhält man ein festgelegtes monatliches Budget, welches ausschließlich für die Leistungen der teilstationären Tagespflege eingesetzt werden darf. Dieses Budget wird mit keinen anderen Leistungen verrechnet. Das Budget für den jeweiligen Pflegegrad beträgt pro Monat

  • für den Pflegegrad 2 689,00 Euro
  • für den Pflegegrad 3 298,00 Euro
  • für den Pflegegrad 4 612,00 Euro und
  • für den Pflegegrad 5 995,00 Euro.

Die monatlichen Entlastungsleistungen (125,00 Euro) können ebenfalls für die Tagespflege eingesetzt werden.

 

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