Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit. Wird der Betrag nicht monatlich abgerufen, wird er bei der Pflegekasse angespart und kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die angesparten Entlastungsleistungen von 2022 können noch bis zum 30. Juni 2023 genutzt werden. Danach verfallen sie.

Erstattet werden könnte der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege; Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes zur Betreuung und Entlastung sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Nachbarschaftshilfen oder haushaltsnahe Dienstleister. Beispiele für die Verwendung sind stundenweise Betreuung zuhause, Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt, hauswirtschaftliche Hilfen sowie nur bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege (zum Beispiel Hilfe beim Duschen).

Die Original-Rechnungen unseres Pflegedienstes müssen dann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

 

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!

 Wir beraten Sie gerne!

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