Die Begutachtung – wenn der medizinische Dienst ins Haus kommt

Sobald jemand regelmäßig über einen längeren Zeitraum Hilfe im Alltag benötigt, sollte bei der zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD) mit der Begutachtung. Bei der Begutachtung sollte ein (pflegender) Angehöriger anwesend sein, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen.

Überprüft wird der Grad der Selbständigkeit. Relevant für die Pflegebedürftigkeit sind die Dinge des täglichen Lebens, in denen Hilfe von anderen Menschen notwendig ist. Wichtig ist es, alle Erkrankungen und Beeinträchtigungen zu benennen. Allein Hilfe im Haushalt zu benötigen, reicht allerdings nicht, um einen Pflegegrad zu bekommen.

Bei der Beschreibung des Alltags sollte unbedingt auch auf Kleinigkeiten geachtet werden. Auch Vor- und Nachbereitungen sind von Bedeutung (z. B. Bereitlegen von Utensilien zum Waschen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen während des Duschens / Badens, Kamm oder Rasierapparat säubern, Aufforderungen zum Trinken oder zur Medikamenteneinnahme).

Falls vorhanden, sollten ärztliche Berichte und/oder schriftliche Diagnosen bereitgelegt werden. Auch der aktuelle Medikamentenplan ist wichtig. Falls bereits ein Pflegedienst zur Unterstützung kommt, sollte auch die Pflegedokumentation bereitgelegt werden.

Die meisten älteren Menschen möchten keine Umstände machen. Das führt manchmal dazu, dass der/die Betroffene angibt, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können. Aus Scham wird der Eindruck erweckt, dass eigentlich keine Hilfe benötigt wird. Darüber sollten die Beteiligten im Vorfeld sprechen oder sich beraten lassen. Fehlende Informationen und eine schlechte Vorbereitung auf den Begutachtungsbesuch können zu einer falschen Einstufung führen.

Wenn jemand mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.

 

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