Pflegetipp – Pflegehilfsmittel

Zahlen Sie Einweghandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Bettschutzeinlagen noch selbst?

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 – 5 haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel dienen dazu, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Hause leichter zu gestalten.

Bei Pflegehilfsmitteln unterscheidet man zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, spezielle Pflegebett-Tische oder Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung. Sie werden in der Regel ausgeliehen und nicht gekauft. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Der Eigenanteil für Versicherte beträgt zehn Prozent, maximal 25,00 Euro.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind z.B.:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)
  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Schutzmasken

Sie können statt der Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch bei Ihrer Pflegekasse auch bis zu drei waschbare Bettschutzeinlagen pro Jahr beantragen.

Auch Schutzmasken gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und können den Versicherten zur Sicherstellung der Pflege und dem Schutz der Pflegeperson zur Verfügung gestellt werden.

Bei „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“ übernimmt die Pflegekasse aktuell die Kosten bis zu 60,00 Euro monatlich. Diese Regelung gilt im Zuge der Corona-Krise vorläufig bis zum 31. Dezember 2021. Ansonsten liegt der monatliche Höchstbetrag bei 40,00 Euro.

Wie kommen Sie kostenlos an diese Pflegehilfsmittel?

  • Sie beantragen die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Einen Antrag dafür bekommen Sie bei verschiedenen Anbietern (z.B. Apotheken oder Sanitätshäuser). Das ist ein einseitiges Formular, das schnell ausgefüllt ist.
  • Von Ihrer Pflegekasse oder im Internet erhalten Sie Adressen von Dienstleistern, die Ihnen diese Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause liefern. Mittlerweile übernehmen diese Pflegebox-Anbieter auch die Beantragung bei der Kasse.

Bei anderen Hilfsmitteln, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Denn Rollstühle, Bade- oder Toilettenhilfen oder Sitzhilfen werden nicht von der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenkasse übernommen. Dazu zählen auch Inkontinenzprodukte wie Vorlagen, Netzhosen oder Pants. Für diese Hilfsmittel benötigen Sie ein Versorgungsrezept Ihres Hausarztes.

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