Türchen 5

Wintersirup

gut im Mineralwasser, Tee oder Sekt, es sind keine Grenzen gesetzt

Zutaten:

für 4 Flaschen à 260 ml

  • 1 Liter Johannisbeersaft
  • 500g Zucker
  • 4 Zimtstangen
  • 2 Sternanis
  • 5 Kardamomkapseln
  • 3 Beutel Früchtetee
  • den Abrieb einer Bio Zitrone
  • den Saft einer Bio Zitrone
  • den Saft zweier Orangen

Zubereitung:

Johannisbeersaft mit Zucker mischen und zum Kochen bringen, dann alle anderen Zutaten hinzugeben und 5 Minuten köcheln lassen. Anschließend mit geschlossenem Deckel 30 Minuten ziehen lassen.

Dann mit einem Sieb die Gewürze und den Tee herausnehmen und die Flüssigkeit 20 Minuten zu einem Sirup einkochen.

Türchen 4

Die Steinsuppe

Einmal zog ein Vagabund mit seinem Wagen in ein Dorf. Er klopfte am nächstgelegenen Haus. „Es gibt in der ganzen Gegend keinen Bissen zu essen“, sagt man ihm, bevor er nur den Mund aufmachen konnte. „Oh, ich habe alles, was ich brauche“, winkte er ab. „Ich will eine Steinsuppe machen und bräuchte nur einen Topf. Ihr seid alle eingeladen!“ Zögernd gab man ihm einen Topf. Er füllte ihn mit Wasser und machte ein Feuer darunter. Dann holte er einen grauen Stein aus seinem Sack und legte ihn ins Wasser. Mittlerweile waren alle Dorfbewohner neugierig auf dem Platz erschienen. „Ah“, sagte der Vagabund recht laut zu sich selbst, „ich liebe diese Steinsuppe. Einmal hatte ich eine Steinsuppe mit Kohl, die war natürlich kaum zu übertreffen.“ „Naja“, sinnierte eine Dorfbewohnerin, „so einen Kohl hätte ich grad noch“, und holte ihn herbei. „Großartig“ rief der Vagabund. „Ja“, brummte der Metzger, „aber was ist schon Kohl ohne Pökelfleisch?“ „Gewiss“, nickte der Vagabund, „das müsste gehen!“ „Und Kartoffeln“, rief eine alte Frau, „in eine Suppe gehören Kartoffeln! Ein Paar verschrumpelte müsste ich noch haben..…“ Zwiebeln tauchten auf, Möhren und Pilze, die Suppe dampfte und duftete, dass allen das Wasser im Mund zusammenlief. Und schließlich saßen sie beisammen, jeder mit seinem Teller, und sie nahmen ein zweites und ein drittes Mal nach, und es wurde ein Fest. Ja, wirklich ein Fest!

Türchen 3

Windlichter im Eis-Look

Für diese schönen Windlichter im Eis-Look benötigt man:

  • leere Gläser
  • grobes Salz
  • Wasser

das war´s schon!

So wird´s gemacht:
Man füllt das grobe Salz ca. 1-2 cm hoch in das Glas. Dann gibt man ein wenig Wasser hinzu. So, dass das Salz feucht wird, sich aber nicht ganz auflöst.
Umrühren und das Glas an einen warmen Ort (z.B. über die Heizung) stellen.

Jetzt braucht man nur noch ein paar Tage Geduld zu haben und kann den Salzkristallen beim Wachsen zusehen.
Das am Boden verbliebene Salz dient später dann als Bett für ein Teelicht.

Kriechen die “Eiskristalle” nicht hoch genug? Dann einfach nochmals das (dann wahrscheinlich schon trockene) Salz nachbefeuchten – aber Vorsicht: macht man das zu oft, dann wachsen die Kristalle an der Außenseite des Glases weiter, sobald sie die obere Kante erreicht habe. Sieht auch nett aus, fasst sich nur etwas „unschön“ an.

Türchen 2

Schwäbisches Schnitzbrot oder Hutzelbrot

Zutaten für 10 Brote:

  • 500 g Birnen (gedörrte ganze Hutzeln, z. B. Schweizer Wasserbirnen oder Bratbirnen)
  • 500 g Zwetschgen oder Pflaumen (getrocknet)
  • 40 g frische Hefe
  • 1000 g Mehl
  • 250 g Zucker
  • 500 g Feigen (getrocknet)
  • 125 g Orangeat
  • 125 g Zitronat
  • 250 g Haselnüsse (ganz)
  • 250 g Mandeln (ganz)
  • 250 g Rosinen
  • 30 g Zimt
  • 1 EL Anis (gemahlen)
  • 1 Prise Salz
  • 2 l Apfelsaft (vergorener schwäbischer Most)
  • 20 Mandeln (ganz)

Zubereitung:

Die Hutzeln (getrocknete Birnen) in einem großen Topf mit 1- 2 Liter Most über Nacht einweichen. Am nächsten Tag aufkochen lassen und mit Deckel leicht köcheln lassen bis die Birnen weich sind. Immer wieder Most und Wasser (zu gleichen Teilen) nachfüllen, so dass die Hutzeln bedeckt sind. Da sie nach oben treiben, am besten einen passenden Teller auf die Hutzeln legen, der sie in die Flüssigkeit zurückdrückt. Die Zwetschgen und Feigen in Würfel schneiden, Orangeat und Zitronat klein hacken ebenso die Haselnüsse und Mandeln. Alles in eine große Schüssel geben und die Rosinen zugeben. Zimt, Anis und Salz darüberstreuen. Die eingeweichten Hutzeln kleinschneiden dabei den kleinen harten Teil am Ende der Birne, etwa linsengroß, wegschneiden und wegwerfen. In die Schüssel geben und alles mit den Händen kurz durchmischen.

Mit etwas warmer Hutzelbrühe, der Hefe, etwas Zucker und Mehl einen kleinen Vorteig bereiten bis dieser geht.

Den restlichen Zucker mit dem Vorteig in die Schüssel geben. Alles unterarbeiten und dabei das Mehl nach und nach zugeben. Eventuell etwas Hutzelbrühe nachgießen, sodass ein leicht klebriger, formbarer Teig entsteht. Am Besten zu zweit arbeiten – einer hält die Schüssel. Dann das Ganze leicht mit Mehl bestäuben, abdecken und an einem warmen Ort gehen lassen. Dauert einige Zeit.

Sobald das Mehl Risse bekommt, den Teig nochmals durchwirken und in 10 gleiche Teile teilen.
Laibe daraus formen, diese auf ein mit Backpapier ausgelegtes Backblech legen. Die ganzen Mandeln mit heißem Wasser überbrühen, dann lässt sich die braune Haut gut abziehen. Die Mandeln teilen und je vier halbe Mandeln auf die geformten Laibe drücken, in der Art, dass ein symbolisches Kreuz entsteht. Mit einem Tuch abdecken und über Nacht stehen lassen.

Am anderen Morgen den Backofen auf 220° (Umluft 190°) vorheizen. Die Hutzelbrote 40 – 50 Minuten backen. Immer beobachten, damit sie oben nicht schwarz werden. Sonst rechtzeitig Temperatur herunterschalten. Die Brote sind fertig, wenn sie beim Klopfen auf den Boden hohl klingen. Noch warm mit der restlichen Brühe einstreichen, dann glänzen sie schön und abkühlen lassen. Noch ein bis zwei Tage stehen lassen, dann schmecken sie erst richtig gut.

Jeden Laib in Frischhaltefolie wickeln, dann kann das Hutzelbrot (auch Schnitzbrot genannt) sehr lange ca. 2 – 4 Monate aufbewahrt werden. Immer wieder kontrollieren, dass sich unter der Folie kein Schimmel bildet, was bei etwas zu feuchtem Brot passieren kann. Dann gleich auspacken.

Pflegereform- Was ändert sich 2022?

Pflegereform- Was ändert sich 2022?

Der Bundestag verabschiedete im Juni 2021 eine kleine Pflegereform.

 

Folgende neuen Regelungen sollen ab dem 01.01.2022 gelten:

 Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5 %

Damit sollen Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit von einem Pflegedienst versorgt werden, finanziell stärker entlastet werden. Dies sieht in den einzelnen Pflegegraden dann wie folgt aus:

     PG 2: 724,00 Euro

     PG 3: 1363,00 Euro

     PG 4: 1693,00 Euro

     PG 5: 2095,00 Euro

 

  1. Erhöhung der Leistungen der Kurzzeitpflege um 5 %

Von bisher 1612,00 Euro auf nun 1774,00 Euro pro Kalenderjahr.

 

  1. Ansprüche auf Kostenerstattung auch nach dem Tod (§ 35 SGB XI)

Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung, z.B. für Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, erlöschen nicht mehr mit dem Tod der anspruchsberechtigten Person, sondern können noch innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden.

 

  1. Vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 40 SGB XI)

Es bedarf keiner ärztlichen Verordnung mehr. Es reicht, wenn eine Empfehlung einer Pflegefachkraft einem Antrag für (Pflege-) Hilfsmittel beigefügt wird.

 

  1. Leistungszuschläge in der stationären Pflege

mit Pflegegrad 2 – 5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 5 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben.

Bezuschusst werden nur die pflegebedingten Aufwendungen. Weiterhin nicht bezuschusst werden die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die Ausbildungsumlage und die Investitionskosten.

 

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Wir beraten Sie gerne!

Der Weg zu einem Pflegegrad

Der Weg zu einem Pflegegrad

Ob es eine chronische Erkrankung ist, ein Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder eine beginnende Demenzerkrankung: Pflegebedürftig kann jede/r werden. Weil die meisten Menschen zu Hause gepflegt werden möchten, gibt es für Betroffene und pflegende Angehörige organisatorisch einiges zu tun.

Die ersten Schritte:

  1. Antrag stellen

Um einen Pflegegrad und damit finanzielle Zuschüsse im Rahmen der Pflegeversicherung zu bekommen, muss bei der Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag gestellt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), mit einem Gutachten, die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen Pflegegrad zu empfehlen. Die Einstufung wird auf Grundlage des Gutachtens vorgenommen.

  1. MDK-Besuch vorbereiten

Auf die Pflegebegutachtung des MDK sollte man sich vorbereiten. Es ist ratsam, sich vor dem Termin Notizen zu machen, bei welchen Verrichtungen die Hilfe einer anderen Person benötigt wird (evtl. empfiehlt sich auch ein sog. Pflegetagebuch für ein paar Tage zu führen).

  1. Entscheidung über Pflege zu Hause oder im Heim

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, ob die Pflege zu Hause stattfinden soll oder in einem Pflegeheim. Bei der Pflege zu Hause durch Angehörige, können diese ergänzend auf verschiedene Hilfen zurückgreifen (z.B. ein ambulanter Pflegedienst, die Nachbarschaftshilfe oder eine Tagespflegeeinrichtung.)

  1. Pflegekurs besuchen

Soll die Pflege zu Hause stattfinden, können pflegende Angehörige einen Pflegekurs besuchen. Solche Kurse werden von ambulanten Pflegediensten auch individuell in der eigenen Häuslichkeit angeboten. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen.

  1. Beratung

Um sich einen ersten Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und Angebote zur Versorgung zu verschaffen, sollte man sich im Vorfeld beraten lassen.

 

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Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungsbefreiung

Für verordnete Medikamente und Behandlungen, für Hilfsmittel, Inkontinenzversorgung oder einen Krankenhausaufenthalt müssen meist gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Innerhalb eines Kalenderjahres müssen 2 Prozent des zu berücksichtigen Familieneinkommens an Zuzahlungen geleistet werden, für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, können Versicherte Originalquittungen und Kopien der Einkommensnachweise zusammen mit einem Antrag (erhältlich bei Ihrer Krankenkasse) einreichen.

Alternativ können Sie bei einigen Krankenkassen den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze im Voraus einzahlen. Die Krankenkasse befreit Sie dann sofort von weiteren Zuzahlungen. Dadurch ersparen Sie sich das Sammeln der Belege. Sollten die Zuzahlungen in dem Jahr dann doch geringer ausfallen, kann der gezahlte Betrag jedoch nicht zurückerstattet werden.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.

Sonstige Regelungen:

Anträge können auch rückwirkend gestellt werden, bei manchen Kassen sogar bis zu 4 Jahren. Zu viel gezahlte Leistungen werden zurückerstattet.

 

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Erste Etappe zum ausgebildeten Pflegeexperten mit „Sehr gut“ geschafft

Voller Stolz könne er auf seine Prüfungsergebnisse blicken, sagte die Geschäftsführerin Bärbel Gekeler und gratulierte dem frisch gebackenen Pflegehelfer Michael Fajt zu seinem hervorragenden Examen.

Der Auszubildende, der den theoretischen Teil seiner Ausbildung zum Altenpfleger bei der DAA in Aalen absolviert, erhielt für seine sehr guten Leistungen von der Geschäftsführerin der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land eine kleine Anerkennung.

„Ich freue mich auf die weitere praktische Ausbildung in der Station in Steinheim, hier fühle ich mich sehr gut begleitet und bestens vorbereitet von meinem Praxisanleiter Jens Speier“ sagt Herr Fajt.

Das gesamte Team freut sich mit Herrn Fajt und darauf, dass er bald als examinierte Pflegefachkraft fest im Team mitarbeiten kann!