Herzliche Einladung zu unserem Fest-Gottesdienst
am Sonntag 28. September 2025
um 10 Uhr in der
Pauluskirche Heidenheim
nähere Informationen finden Sie in unserer Einladung 50 Jahre Ökum. Sozialstation Heidenheimer Land
Telefon
07321 / 9866 -0
Herzliche Einladung zu unserem Fest-Gottesdienst
am Sonntag 28. September 2025
um 10 Uhr in der
Pauluskirche Heidenheim
nähere Informationen finden Sie in unserer Einladung 50 Jahre Ökum. Sozialstation Heidenheimer Land
Ab 01. August 2025 erweitern wir als zertifizierter Leistungserbringer in der modernen Wundversorgung unser Angebot
Schlecht heilende Wunden, wie z.B. „offener Fuss“ (Ulcus Cruris), Verbrennungen, Druckgeschwüre oder auch infizierte Wunden sind in der Behandlung sehr komplex und aufwändig. Zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden gibt es bei uns speziell ausgebildete Pflegefachkrafte (Fachtherapeutin für Wunden ICW, Wundexpertinnen ICW, Wundmanagerinnen AWM), die sich mit moderner Wundbehandlung bestens auskennen und Sie gerne dabei beraten und unterstützen.
Melden Sie sich. Wir sind für Sie da – kompetent, engagiert und herzlich.
Stolz und mit großer Freude möchten wir heute eine besondere Leistung unserer geschätzten Mitarbeiterin Isabell Löbel hervorheben! Nach zwei intensiven Jahren der engagierten Weiterbildung hat sie mit Bravour ihre Prüfung als „staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit ” an der „Fachschule für Weiterbildung in der Pflege“ in Heidenheim erfolgreich abgeschlossen.
In ihrer derzeitigen Position als stellvertretende Pflegedienstleitung für unseren Standort in Steinheim hat Frau Löbel bereits einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität und zur Förderung eines harmonischen Arbeitsumfelds geleistet. Mit ihrem neu gewonnenen Wissen und ihrer Expertise wird sie zweifellos weiterhin eine Schlüsselrolle bei der effizienten Führung und Organisation einnehmen.
Die erfolgreiche Absolvierung dieser Weiterbildung ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für Frau Löbel, sondern auch eine besondere Freude für die Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land, die großen Wert auf die kontinuierliche Weiterbildung und berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter legt.
Wir gratulieren Frau Löbel herzlich zu diesem wichtigen Meilenstein in ihrer beruflichen Laufbahn und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!
Am Sonntag, den 02. Juli 2023 versammelten sich wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher im malerischen Brenzpark, um an dem diesmal von der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land organisierten Kirchgarten teilzunehmen. Unter dem strahlenden Sonnenschein fand das fröhliche Ereignis statt, das die Herzen der Anwesenden mit Musik und Freude füllte.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land hatten sich für den diesjährigen Kirchgarten ein ganz besonderes Motto ausgesucht: “Du bist ein Gott, der mich sieht.” Dieser ausdrucksstarke Leitspruch begleitete die Veranstaltung und verlieh ihr eine tiefere Bedeutung. Gemeinsam wurde im Freien gesungen und gelacht, als die Gäste in großer Zahl zusammenkamen. Der Brenzpark bot die perfekte Kulisse für diesen harmonischen Abend, der das Gemeinschaftsgefühl stärkte und die Freude an der Musik hervorhob.
Die Lieder, die ausgewählt wurden, spiegelten das Motto wider und erzählten von der Wichtigkeit, sich gesehen und wertgeschätzt zu fühlen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sangen aus vollem Herzen mit und wurden von der Musik vereint. Es war eine wahrhaft berührende Erfahrung, gemeinsam diese Melodien zu teilen und sich auf diese Weise zu verbinden. Die Kombination aus inspirierendem Motto, schöner Musik und der warmen Atmosphäre der Veranstaltung ließ die Besucherinnen und Besucher mit einem Lächeln auf den Lippen nach Hause gehen.
Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land für diese einzigartige Gelegenheit, gemeinsam zu feiern und uns als Teil einer liebevollen Gemeinschaft zu fühlen.
Permanenter Gesundheitscheck
durch Datenanalyse in Echtzeit mit proaktivem Experten-Telemonitoring
Persönlicher Gesundheitstrainer
Gesunde Gewohnheiten leben: inspiriert durch einen persönlichen digitalen Trainer, motiviert durch die Gemeinschaft
Hilfe im Notfall
sofort, jederzeit, überall und mit intelligenter selbständiger Notfallerkennung
Bei Fragen und für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei uns.
Letzten Sonntag nahmen Frau Gekeler und Frau Mozina am 19. Heidenheimer Stadtlauf teil.
Nach einem kurzen Gottesdienst vor der Pauluskirche begaben sie sich bei hitzigen Temperaturen, aber mit kühlem Kopf auf die 10 km-Strecke. Dank guter Krafteinteilung und einer sagenhaften Unterstützung von Mitarbeiterinnen am Streckenrand kamen sie glücklich und stolz ins Ziel.
Kaum war ausgeschnauft, wurden Pläne für das nächste Jahr geschmiedet.
Hiermit möchten wir Ihnen eine besondere Veränderung in unserer Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land mitteilen. Zum 31. Mai 2023 ist Frau Dorothee Erdlen, die Pflegedienstleitung der Station Steinheim, in die passive Phase der Altersteilzeit gegangen. Frau Erdlen hat seit dem Übergang der Sozialstation der Bürgerlichen Gemeinde Steinheim auf die Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land im Jahr 2001 als Krankenschwester und stellvertretende Pflegedienstleitung gearbeitet. Seit dem 01.11.2021 hat sie die Funktion der Pflegedienstleiterin für den Bereich Steinheim übernommen und in all ihren Jahren hat sie mit großem Engagement und Herzblut für unsere Klientinnen und Klienten gesorgt. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Frau Erdlen für ihre jahrelange hervorragende Arbeit bedanken und ihr für ihren neuen Lebensabschnitt Gottes Segen und alles Gute wünschen!
Bild zeigt: Frau Dorothee Erdlen
Die neue Leitung der Sozialstation Steinheim hat ab dem 01. Juni 2023 Herrn Christian Fehrle übernommen. Herr Fehrle ist seit dem Jahr 2017 als Krankenpfleger bei uns beschäftigt und hat sich in dieser Zeit als Teamleitung in der Station Heidenheim bewährt. Wir sind sehr glücklich, dass wir Herrn Fehrle für diese wichtige Position gewinnen konnten.
Herrn Fehrle wird in seiner neuen Tätigkeit von Frau Isabell Löbel vertreten, die derzeit noch die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit beendet. Frau Löbel ist bereits seit dem Jahr 2012 als Altenpflegerin in unserer Ökumenischen Sozialstation tätig und hat sich in all den Jahren als zuverlässige und einfühlsame Mitarbeiterin bewährt. Wir sind sicher, dass sie ihre neue Rolle mit viel Elan und Freude ausfüllen wird.
Bild zeigt von links nach rechts: Frau Isabell Löbel und Herr Christian Fehrle
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die täglich mit großem Engagement und Herzblut für unsere Klientinnen und Klienten da sind. Wir sind stolz auf unser Team und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.
Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit. Wird der Betrag nicht monatlich abgerufen, wird er bei der Pflegekasse angespart und kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die angesparten Entlastungsleistungen von 2022 können noch bis zum 30. Juni 2023 genutzt werden. Danach verfallen sie.
Erstattet werden könnte der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege; Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes zur Betreuung und Entlastung sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Nachbarschaftshilfen oder haushaltsnahe Dienstleister. Beispiele für die Verwendung sind stundenweise Betreuung zuhause, Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt, hauswirtschaftliche Hilfen sowie nur bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege (zum Beispiel Hilfe beim Duschen).
Die Original-Rechnungen unseres Pflegedienstes müssen dann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!
Wir beraten Sie gerne!
Sobald jemand regelmäßig über einen längeren Zeitraum Hilfe im Alltag benötigt, sollte bei der zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD) mit der Begutachtung. Bei der Begutachtung sollte ein (pflegender) Angehöriger anwesend sein, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen.
Überprüft wird der Grad der Selbständigkeit. Relevant für die Pflegebedürftigkeit sind die Dinge des täglichen Lebens, in denen Hilfe von anderen Menschen notwendig ist. Wichtig ist es, alle Erkrankungen und Beeinträchtigungen zu benennen. Allein Hilfe im Haushalt zu benötigen, reicht allerdings nicht, um einen Pflegegrad zu bekommen.
Bei der Beschreibung des Alltags sollte unbedingt auch auf Kleinigkeiten geachtet werden. Auch Vor- und Nachbereitungen sind von Bedeutung (z. B. Bereitlegen von Utensilien zum Waschen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen während des Duschens / Badens, Kamm oder Rasierapparat säubern, Aufforderungen zum Trinken oder zur Medikamenteneinnahme).
Falls vorhanden, sollten ärztliche Berichte und/oder schriftliche Diagnosen bereitgelegt werden. Auch der aktuelle Medikamentenplan ist wichtig. Falls bereits ein Pflegedienst zur Unterstützung kommt, sollte auch die Pflegedokumentation bereitgelegt werden.
Die meisten älteren Menschen möchten keine Umstände machen. Das führt manchmal dazu, dass der/die Betroffene angibt, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können. Aus Scham wird der Eindruck erweckt, dass eigentlich keine Hilfe benötigt wird. Darüber sollten die Beteiligten im Vorfeld sprechen oder sich beraten lassen. Fehlende Informationen und eine schlechte Vorbereitung auf den Begutachtungsbesuch können zu einer falschen Einstufung führen.
Wenn jemand mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.
Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!
Laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) gelten alle Personen als pflegebedürftig, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen von anderen Menschen benötigen.
Wenn dies zutrifft, kann bei der zuständigen Krankenkasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf eine Pflegeeinstufung und damit auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Nach bestimmten Kriterien wird geprüft, wie hoch die Pflegebedürftigkeit ist. Das kann Menschen jeden Alters betreffen, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.
Folgende Kriterien werden betrachtet:
– Mobilität, wie z. B. selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, Gehen, Stehen und Treppensteigen
– Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen, wie z. B. örtliche und zeitliche Orientierung, Erkennen von Personen, Beteiligen an einem Gespräch, psychische Probleme
– Selbstversorgung (Körperpflege), wie z. B. Waschen oder Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden, Ernährung
– Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
– Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche
Je nach Unterstützungsbedarf ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Leistungen Versicherten zustehen, erfahren sie in einer individuellen Pflegeberatung bei uns in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land.
Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!