Neue Mitarbeiterin in der Sozialstation

Neue Mitarbeiterin in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land

Zum 1. Oktober hat bei der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land eine neue Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft für die beiden Teams Nattheim und Heidenheim begonnen.

Wir begrüßen Frau Theodora Papanagnou ganz herzlich bei uns und wünschen ihr einen guten und erfolgreichen Start in ihrem neuen Arbeitsfeld.

Frau Papanagnou ist als Ergänzende Hilfe in der Hauswirtschaft und der Betreuung für unserer Klienten eingesetzt.

Auf die zukünftige Zusammenarbeit freuen wir uns und wünschen Frau Papanagnou alles Gute!

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro. Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit.

Wichtig ist: Die Leistungen sind zweckgebunden und können nur für Dienste genutzt werden, die eine besondere Anerkennung haben. (Eine Liste der anerkannten Dienstleister erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt).

Folgende Aufwendungen können damit erstattet werden:

  1. Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege
  2. Leistungen des ambulanten Pflegedienstes zur Betreuung und Entlastung
  3. Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B.: Nachbarschaftshilfe)

Beispiele für die Verwendung sind:

  • stundenweise Betreuung zu Hause
  • Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt
  • Hauswirtschaftliche Hilfen
  • nur bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege (z.B. Hilfe beim Duschen)

Die Original-Rechnung des Anbieters muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Wird der Betrag monatlich nicht abgerufen, spart er sich bei der Pflegekasse an und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die nicht verbrauchten Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, müssen aber bis zum 30.06. des Folgejahres verbraucht werden, dann verfallen sie.

Besonderheiten während der Corona-Pandemie:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag bis zum 31. Dezember 2022 auch für Hilfen ohne landesrechtliche Anerkennung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen. Andere Hilfen können Freunde, Nachbarn oder Bekannte sein.

Wichtig: Die abweichende Anwendung ist vorher bei der Pflegekasse zu beantragen.

 

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wir beraten Sie gerne!

Tag des offenen Denkmals im Jagdschlößle

Am vergangenen Sonntag 11. September 2022 fand in der Zeit von 10:00-17:00 Uhr im Rahmen des Tages des offenen Denkmals auch ein Tag der offenen Türe in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land im Jagdschlößle in Schnaitheim statt.

 

 

 

 

Zahlreiche Besucher konnten sich bei mehreren Führungen durch das Jagdschlössle bei Herr Manfred Lohmüller und Herr Martin Kreder über die Geschichte des Schlössles informieren und bei einem Rundgang die Geheimnisse des alten Gemäuers erkunden. Dabei wurde anhand von Beweismitteln in vergangene Lebenswelten eingetaucht und es wurde Bezug auf die früheren Bewohner des Denkmals genommen.

 

In der Galerie wurde die Ausstellung mit Steinmetz-Skulptur-Arbeiten Frau Veronika Bianci und Herr Johannes Moser gezeigt und begleitend gab es einen kleinen Basar, an dem museale Gegenstände angeboten werden.

 

Während des ganzen Tages haben die Mitarbeiter der Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land die Gäste mit Kaffee und Kuchen bewirtet und den Besuchern Informationen zur Arbeit der Sozialstation gegeben und auch ganz spezifische Fragen rund um Pflege und häusliche Versorgung beantwortet.

 

Neue Auszubildene in der Sozialstation

Wir heißen Frau Veselina Stoyanova zu Beginn ihres zweiten Ausbildungsjahres zur Pflegefachfrau ganz herzlich in unserem Team in Herbrechtingen Willkommen und wünschen Ihr für die weiteren zwei Ausbildungsjahre bei uns als Auszubildende alles erdenklich Gute und viel Spaß und Erfolg dabei.

unser Foto zeigt von links nach rechts Praxisanleiterin S. Kratschmann und Auszubildende V. Stoyanova

Frau Veselina Stoyanova hatte ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau bei einem stationären Ausbildungsträger zunächst begonnen und nun zum zweiten Ausbildungsjahr ab 01.08.2022 zu uns in die ambulante Einrichtung gewechselt.

Frau Stoyanova wurde mit einem kleinen Geschenk von der Leitenden Pflegedienstleitung Frau Hug in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land recht herzlich begrüßt.

Sie hatte bereits durch ihren praktischen Einsatz bei uns in der Station in Herbrechtingen einen ersten Eindruck und Einblick in den ambulanten Pflegebereich gewonnen und konnte das Team in Herbrechtingen kennen und schätzen lernen.

Die insgesamt 3jähringe Pflegefachfrau-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Maria von Linden Schule in Heidenheim.

Neue Auszubildene in der Sozialstation

Wir heißen Frau Sena Yigit an ihrem ersten Arbeitstag ganz herzlich in unserem Team in Nattheim Willkommen und wünschen ihr zum Start in ihre 1jähringe Altenpflegehelferinnen-Ausbildung alles erdenklich Gute.

Frau Sena Yigit hat ihre Ausbildung zum 01. August 2022 in unserer Station in Nattheim begonnen und wurde mit einem kleinen Geschenk von der Leitenden Pflegedienstleitung Frau Hug und der Praxisanleiterin vor Ort Frau Mühlberger freundlich begrüßt.

Frau Yigit konnte bereits seit Mai erste Erfahrungen als Ergänzende Hilfe bei uns in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land sammeln und das Team in Nattheim kennenlernen.

Die 1jähringe Altenpflegehelferinnen-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Maria von Linden Schule in Heidenheim.

Unser Foto zeigt von links nach rechts Auszubildende S. Yigit und Praxisanleiterin M. Mühlberger

COVID-19-Sonderregelungen

Folgende COVID-19-Sonderregelungen werden bis einschließlich 31. Dezember 2022 verlängert:

  1. Entlastungsbetrag:

Der Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) kann von Versicherten mit Pflegegrad 1 bei Coronabedingten Versorgungsengpässen abweichend auch für nicht anerkannte Dienste genutzt werden, z.B. für Nachbarn/Bekannte.

Wichtig: Die abweichende Verwendung ist vorher bei der Pflegekasse zu beantragen.

  1. Pflegesachleistungen:

Wenn die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst aufgrund eines Corona-Engpasses nicht sichergestellt werden kann, kann die Versorgung auch durch andere Leistungserbringer (z. B. Nachbarschaftshelfer oder Betreuungsdienste) erfolgen. Die Pflegekassen können dann, nach ihrem Ermessen, Kostenerstattungen in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeiträge für bis zu drei Monate gewähren.

Wichtig: Vorher muss die anderweitige Verwendung bei der Pflegekasse beantragt werden.

  1. Erhöhung der kurzzeitigen Freistellung:

Das Recht auf kurzzeitige Freistellung für nahe Angehörige mit Pflegeunterstützungsgeld wurde auf bis zu 20 Arbeitstage erhöht (anstelle von regulär 10 Arbeitstagen). Wenn ein/e Angehörige/r schon einmal den Anspruch auf kurzzeitige Freistellung genutzt hat, werden die bereits freigenommenen Arbeitstage von den 20 Tagen abgezogen. Ziel ist es, die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen sicherzustellen oder zu organisieren. Weil sich die Pflegesituation im Zuge der Corona-Pandemie verändert haben kann, gilt diese Regelung unabhängig davon, ob ein plötzlicher Pflegefall eintritt. Man kann sich die Arbeitsverhinderung auch aufteilen. Beispielsweise können sich zwei Geschwister jeweils 10 Tage frei nehmen. Die Pflegekassen zahlen auf Antrag für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld. Dies ist ein einmaliger Anspruch.

 

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wir beraten Sie gerne!

Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)

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Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag Kosten von bis zu 1612 Euro jährlich für eine Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann tageweise oder auch stundenweise abgerechnet werden. Bei tageweiser Abrechnung wird das vorher bezogene Pflegegeld für diese Tage um 50% gekürzt.

Wird im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können 50% dieser Leistung in die Verhinderungspflege übertragen werden. Damit erhöht sich der Jahresbetrag auf 2499 Euro. Wird die Ersatzpflege durch Personen sichergestellt, die mit dem/der Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Verhinderungspflege jedoch nur in Höhe des jeweiligen Pflegegeldanspruchs gewährt. Auch dieser kann bis zum 1,5-fachen des Betrages erhöht werden, wenn noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Zusätzliche Aufwendungen der nahestehenden Pflegeperson (z.B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten) können auf Nachweis ebenfalls bis 1612 Euro erstattet werden.

Achtung: Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wir beraten Sie gerne!

Neue Mitarbeiterin in der Sozialstation

Neue Mitarbeiterin in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land

Zum 1. Juni hat bei der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land eine neue Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft im Team Heidenheim begonnen.

Wir begrüßen Frau Velue Mokwa ganz herzlich bei uns und wünschen ihr einen guten und erfolgreichen Start in ihrem neuen Arbeitsfeld.

Frau Mokwa ist als Ergänzende Hilfe in der Hauswirtschaft und der Betreuung unserer Klienten eingesetzt.

Auf die zukünftige Zusammenarbeit freuen wir uns und wünschen Frau Mokwa alles Gute!

Demenz – Info der Alzheimer Gessellschaft BW

Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg informiert und gibt Tipps für Menschen mit Demenz im Umgang mit dem Ukraine-Krieg

Viele Menschen mit Demenz haben selber noch die Zeit des Zweiten Weltkriegs erlebt. Fast in jeder Familie gab es Tote, Verwundete und Vermisste unter den Angehörigen, Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vergewaltigung, Hunger. Das hat oftmals tiefe seelische Wunden hinterlassen, die aber in den seltensten Fällen thematisiert oder gar geheilt, sondern in aller Regel verdrängt wurden. Gerade im Alter – insbesondere bei Demenz – reicht dann oft ein vermeintlich kleiner Auslöser wie ein Geräusch, Dunkelheit, Enge oder ein Bild, um verschüttete Gefühle wieder aufleben zu lassen und Reaktionen wie Unruhe, Angst, Panik oder Wut hervorzurufen.

Während ältere Menschen ohne kognitive Einschränkung das Geschehen besser einordnen können, besteht die Möglichkeit, dass Menschen mit Demenz – ausgelöst z.B. durch Bilder – die Situation unmittelbar und aktuell bedrohlich erleben, weil sie an die Schrecken von damals erinnert werden.

So können Angehörige, Betreuungs- und Pflegekräfte reagieren:

  • Veränderungen im Verhalten sollten genau beobachtet werden. Verhaltensweisen wie Angst, Unruhe, Panik oder Wut können ihre Ursache in einer Retraumatisierung haben, ausgelöst durch die Berichterstattung über den Ukraine-Krieg. Es sollte Verständnis für die Not des Gegenübers gezeigt werden. Die veränderten Verhaltensweisen haben meist nichts mit dem Gegenüber zu tun.
  • Das Geschehen rational zu erklären und/oder zu verharmlosen, hilft in aller Regel nicht (z.B. „Die Ukraine ist weit weg, uns betrifft das nicht“). Durch die kognitiven Einschränkungen können Menschen mit Demenz das nicht begreifen. Es kann aber ein Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und Schutz vermittelt werden (z.B. „Wir sind in Deutschland in Sicherheit“, „Du bist nicht alleine“).
  • Ablenkung, z.B. durch einen Spaziergang, kann ebenso hilfreich sein.
  • Es sollte alles vermieden werden, was Menschen mit Demenz auf den Ukraine- Krieg aufmerksam machen könnte. Wichtig ist, keine offenen Zeitungen liegen zu lassen und das Radio- und Fernsehprogramm sorgfältig auswählen.

Quelle: Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg

 

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Demenz – Teil 3

Mein/e Angehörige/r „kramt“ in der Wohnung herum

Auch Menschen mit Demenz haben das Bedürfnis, sich zu beschäftigen. Im Gegensatz zu gesunden Menschen reichen jedoch Verständnis und Konzentration für viele Tätigkeiten nicht mehr aus. Selbst Fernsehen oder Lesen kann überfordernd sein.

Stattdessen läuft der an Demenz erkrankte Mensch in der Wohnung umher und sieht Dinge, mit denen er sich eine Weile beschäftigt, um sie anschließend an einen anderen Platz zu tragen. Dieses „Rumkramen“ und „Sachen umhertragen“ erzeugt ein beruhigendes Gefühl für ihn. Es kommt einer Hausarbeit, die nicht mehr zielgerichtet bewältigen werden kann, am nächsten und macht für die Betroffenen durchaus Sinn in ihrer Welt.

Für einen Menschen mit Demenz muss das, was getan wird, nicht „produktiv“ sein wie für einen gesunden Menschen. Viele Dinge ergeben in den Augen der Angehörigen keinen „Sinn“, sind aber scheinbar befriedigend und beruhigend. Manchmal ist es daher besser, einfach „machen“ zu lassen.

Man kann das „Rumkramen“ und „Sachen umhertragen“ auch in gewissem Umfang abwenden, indem man einfache Tätigkeiten im Haushalt oder im Garten, wie z.B. Hilfe bei der Essenszubereitung, Staubwischen, Kehren oder das Zusammenlegen der Wäsche ausüben lässt. Das sind „überschaubare“ Arbeiten, die auch ein erkrankter Mensch oft noch bewältigen kann.

Auch wenn es schwerfällt und es nur langsam geht, sollten Betroffene so viel wie möglich selbst tun.

Erfolgserlebnisse sind wichtig.

 

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