Ob es eine chronische Erkrankung ist, ein Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder eine beginnende Demenzerkrankung: Pflegebedürftig kann jede/r werden. Weil die meisten Menschen zu Hause gepflegt werden möchten, gibt es für Betroffene und pflegende Angehörige organisatorisch einiges zu tun.
Die ersten Schritte:
- Antrag stellen
Um einen Pflegegrad und damit finanzielle Zuschüsse im Rahmen der Pflegeversicherung zu bekommen, muss bei der Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag gestellt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD) mit einem Gutachten, die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen Pflegegrad zu empfehlen. Die Einstufung wird auf Grundlage des Gutachtens vorgenommen.
- MD-Besuch vorbereiten
Auf die Pflegebegutachtung des MD sollte man sich vorbereiten. Es ist ratsam, sich vor dem Termin Notizen zu machen, in welchen Bereichen des täglichen Lebens die Hilfe einer anderen Person benötigt wird.
- Entscheidung über Pflege zu Hausen oder im Heim
Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, ob die Pflege zu Hause stattfinden soll oder in einem Pflegeheim. Bei der Pflege zu Hause durch Angehörige, können diese ergänzend auf verschiedene Hilfen zurückgreifen (z.B. ambulante Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen, Betreuungsdienste oder Tagespflegeeinrichtungen).
- Pflegekurs besuchen
Soll die Pflege zu Hause stattfinden, können pflegende Angehörige einen Pflegekurs in Anspruch nehmen. Solche Kurse werden von ambulanten Pflegediensten individuell in der eigenen Häuslichkeit angeboten oder bei vielen Pflegekassen zusätzlich online. Die Kosten werden übernommen.
- Beratung
Um gut auf die Begutachtung vorbereitet zu sein, sollte man sich im Vorfeld beraten lassen. Dabei bekommt man auch einen ersten Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und verschiedene Versorgungsmöglichkeiten vermittelt.
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