Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungsbefreiung

Für verordnete Medikamente und Behandlungen, für Hilfsmittel, Inkontinenzversorgung oder einen Krankenhausaufenthalt müssen meist gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Innerhalb eines Kalenderjahres müssen 2 Prozent des zu berücksichtigen Familieneinkommens an Zuzahlungen geleistet werden, für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, können Versicherte Originalquittungen und Kopien der Einkommensnachweise zusammen mit einem Antrag (erhältlich bei Ihrer Krankenkasse) einreichen.

Alternativ können Sie bei einigen Krankenkassen den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze im Voraus einzahlen. Die Krankenkasse befreit Sie dann sofort von weiteren Zuzahlungen. Dadurch ersparen Sie sich das Sammeln der Belege. Sollten die Zuzahlungen in dem Jahr dann doch geringer ausfallen, kann der gezahlte Betrag jedoch nicht zurückerstattet werden.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.

Sonstige Regelungen:

Anträge können auch rückwirkend gestellt werden, bei manchen Kassen sogar bis zu 4 Jahren. Zu viel gezahlte Leistungen werden zurückerstattet.

 

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