Wenn der MDK ins Haus kommt
Wer den ersten Schritt schon getan hat und bei der Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt hat, der holt schon bald die schriftliche Terminankündigung eines Gutachters (MDK) aus seinem Briefkasten. Bei dieser Begutachtung sollte die Hauptpflegeperson dabei sein, auch wenn sie nicht im Haushalt lebt.
Es wird festgestellt, wie selbstständig der Alltag gestaltet werden kann und wobei Hilfe benötigt wird. (Bei Privatversicherten erfolgt die Begutachtung durch die MEDICPROOF GmbH).
Die Vorbereitung
Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin lohnt sich auf jeden Fall. Durch die Bereitstellung aller Informationen wird die Zuteilung in den richtigen Pflegegrad erleichtert.
- Überlegen Sie vorab, was Ihnen im Alltag besondere Schwierigkeiten macht und wobei Sie Unterstützung benötigen und wünschen.
- Schreiben Sie über 1 bis 2 Tage alles auf, was mit Ihrer Pflege und Betreuung, mit Hilfen im Alltag zu tun hat. (Pflegetagebuch)
- Falls Sie einen gesetzlichen Betreuer haben, informieren Sie ihn bitte über den Termin.
- Legen Sie bitte – falls vorhanden – Berichte Ihres Hausarztes, von Fachärzten oder den Entlassungsbericht aus der Klinik bereit. Sollten Sie die Unterlagen nicht vorliegen haben, brauchen Sie diese jedoch nicht extra anfordern.
- Bitte haben Sie Ihren aktuellen Medikamentenplan zur Hand.
- Falls wir als Pflegedienst zu Ihnen kommen, legen Sie auch die Pflegedokumentation bereit.
Die meisten älteren Menschen möchten keine Umstände machen. Das führt manchmal dazu, dass der/die Betroffene angibt, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können. Aus Scham wird der Eindruck erweckt, dass eigentlich keine Hilfe benötigt wird. Darüber sollten die Beteiligten im Vorfeld sprechen oder sich beraten lassen. Oft führen fehlende Informationen und eine schlechte Vorbereitung auf den Besuch des MDKs zu einer falschen Einstufung.
Muss ich mit der Entscheidung einverstanden sein?
Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einlegen.