Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro. Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit.

Wichtig ist: Die Leistungen sind zweckgebunden und können nur für Dienste genutzt werden, die eine besondere Anerkennung haben. (Eine Liste der anerkannten Dienstleister erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt).

Folgende Aufwendungen können damit erstattet werden:

  1. Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege
  2. Leistungen des ambulanten Pflegedienstes zur Betreuung und Entlastung
  3. Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B.: Nachbarschaftshilfe)

Beispiele für die Verwendung sind:

  • stundenweise Betreuung zu Hause
  • Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt
  • Hauswirtschaftliche Hilfen
  • nur bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege (z.B. Hilfe beim Duschen)

Die Original-Rechnung des Anbieters muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Wird der Betrag monatlich nicht abgerufen, spart er sich bei der Pflegekasse an und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die nicht verbrauchten Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, müssen aber bis zum 30.06. des Folgejahres verbraucht werden, dann verfallen sie.

Besonderheiten während der Corona-Pandemie:

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag bis zum 31. Dezember 2022 auch für Hilfen ohne landesrechtliche Anerkennung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen. Andere Hilfen können Freunde, Nachbarn oder Bekannte sein.

Wichtig: Die abweichende Anwendung ist vorher bei der Pflegekasse zu beantragen.

 

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wir beraten Sie gerne!

Tag des offenen Denkmals im Jagdschlößle

Am vergangenen Sonntag 11. September 2022 fand in der Zeit von 10:00-17:00 Uhr im Rahmen des Tages des offenen Denkmals auch ein Tag der offenen Türe in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land im Jagdschlößle in Schnaitheim statt.

 

 

 

 

Zahlreiche Besucher konnten sich bei mehreren Führungen durch das Jagdschlössle bei Herr Manfred Lohmüller und Herr Martin Kreder über die Geschichte des Schlössles informieren und bei einem Rundgang die Geheimnisse des alten Gemäuers erkunden. Dabei wurde anhand von Beweismitteln in vergangene Lebenswelten eingetaucht und es wurde Bezug auf die früheren Bewohner des Denkmals genommen.

 

In der Galerie wurde die Ausstellung mit Steinmetz-Skulptur-Arbeiten Frau Veronika Bianci und Herr Johannes Moser gezeigt und begleitend gab es einen kleinen Basar, an dem museale Gegenstände angeboten werden.

 

Während des ganzen Tages haben die Mitarbeiter der Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land die Gäste mit Kaffee und Kuchen bewirtet und den Besuchern Informationen zur Arbeit der Sozialstation gegeben und auch ganz spezifische Fragen rund um Pflege und häusliche Versorgung beantwortet.