Behandlungspflege

direkt vor Ort beim Pflegebedürftigen

Die vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege dient dem Zweck zur Heilung, zur Genesung oder bei chronischen Erkrankungen zur Bewältigung beizutragen. Diese Leistungen werden üblicherweise vollständig von der Krankenkasse übernommen und direkt mit uns abgerechnet. Sie sind beschrieben im Sozialgesetzbuch V. Wir kümmern uns in enger Absprache mit Ihrem Arzt um die Verordnungen für z.B. Injektionen, Medikamentenverabreichung, Wundversorgung, Schmerztherapie, Wechsel von Verbänden, Kompressionstherapie.

Bei uns sind Sie richtig!

Wir suchen helfende Hände.

10.000 € im Monat ? Jedes Wochenende frei?
Nein, leider geht das bei uns nicht – doch wir heißen Sie herzlich Willkommen
in unserem tollen, vielseitigen Team.

Sie sind interessiert?